Frontalangriff auf die Rechte der Mieter:innen
Der Rechtskommission des Ständerats hat heute zwei parlamentarischen Initiativen zugestimmt, die einen Frontalangriff auf die Rechte der Mieter:innen darstellen. Die beiden Initiativen zielen darauf ab, die Untervermietung einzuschränken und die Kündigung von Mietverträgen für Vermieter:innen zu erleichtern. Dies ausgerechnet in einer Zeit, in der zum ersten Mal der Referenzzinssatz steigt und rund die Hälfte der Mieten erhöht werden. Die SP ergreift Partei für bezahlbare Mieten. Mit zwei Vorstössen verlangt die SP-Fraktion ein Mietpreismoratorium sowie die Bekämpfung illegal hoher Mietpreise.
«Die beiden von der Rechtskommission angenommenen Initiativen schwächen die Rechte der Mieter:innen», sagt Carlo Sommaruga, SP-Ständerat (GE). «Inmitten einer Kaufkraftkrise ist es besonders stossend, dass sich die Eigentümer:innen auf Kosten der Mieter:innen bereichern. Seit zwei Jahrzehnten explodieren die Mieten, während die Löhne und Renten stagnieren.» Im Jahr 2021 zahlten Mieter:innen 10,4 Milliarden Franken zu viel für ihre Mieten, das sind 370 Franken pro Monat. Um die Kaufkraft der Bevölkerung zu schützen, müssen missbräuchliche Mietzinse, insbesondere angesichts des steigenden Referenzzinssatzes, jetzt verhindert werden.
Die SP-Fraktion hat bereits zwei Motionen eingereicht, um missbräuchliche Mieten zu bekämpfen und die Bevölkerung zu entlasten. «Diese beiden Motionen ermöglichen es, die Mieter:innen und ihre Kaufkraft zu schützen. Sie zielen in erster Linie darauf ab, die gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten, die heute verfehlt werden», fügt Carlo Sommaruga hinzu. Die erste Motion fordert eine punktuelle, periodische und regional differenzierte Kontrolle der Mietpreise. Während die Mieten in den letzten Jahren hätten sinken müssen, sind sie in Wirklichkeit stark gestiegen. Eine striktere Anwendung des bestehenden Gesetzes würde dies verhindern. Die zweite Motion fordert ein Moratorium für missbräuchliche Mieterhöhungen, bis eine Kontrolle der Renditen eingeführt wird. Die Vermieter:in kann die Aufhebung des Moratoriums beantragen, wenn nachgewiesen wird, dass die geplante Mietzinserhöhung nicht zu einer missbräuchlichen Rendite führen wird.